Vorlage - VO-31-BO-2016-085
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenübertragung gemäß § 127 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V - Ausschreibung, Auftragsvergabe und Abrechnung von Baumkontrollen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz
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Entscheidung
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29.05.2017
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Sachverhalt
Die Gemeinde ist laut § 823 ff BGB zur Verkehrssicherung verpflichtet. Aus diesem Grund müssen die Gemeindebäume verkehrssicher sein. Um dies zu gewährleisten wird allgemein empfohlen zweimal im Jahr eine Regelkontrolle, in Form einer Sichtprüfung, im belaubten und unbelaubten Zustand, an den Bäumen durchzuführen.
Aus personellen und fachlichen Gründen kann die Gemeinde oder das Amt die Baumkontrollen nicht übernehmen. Daher wird eine Ausschreibung für den gesamten Amtsbereich zur Durchführung der Regelkontrollen beabsichtigt.
Die Kosten für die Baumkontrollen sollen pro Baum je Gemeinde umgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig für 564 Bäume (inkl. Parkbäume).
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, die Aufgabe der Ausschreibung und Auftragsvergabe zur Durchführung der Regelkontrollen an eine Fachfirma auf das Amt zu übertragen.
Die Kosten für die Baumkontrollen übernimmt die Gemeinde, entsprechend der Anzahl der gemeindeeigenen Bäume..
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
