Vorlage - VO-35-BO-2017-246

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hat am 09.03.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Wohnanlage am See Neverin“ beschlossen.

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 23/1 und Teilflächen des Flurstücks 23/2 der Flur 1 in der Gemarkung Neverin.

Ziel der Erarbeitung ist der Ausbau des vorhandenen Gebäudes zum altersgerechten Wohnen.

Der Entwurf und die Begründung liegen nunmehr in überarbeiteter Form vor.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann gemäß § 4 Abs.1 BauGB zum vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Wohnanlage am See Neverin“ der Gemeinde Neverin
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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