Information - VO-50-BO-22-327

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der letzten ordentlichen Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Neverin am 24.02.2022 wurden unter TOP 20 Anfragen zu Ersatzpflanzungen des Landkreises gestellt.

 

Für die an Kreisstraßen stehenden Straßenbäumen stellt die untere Naturschutzbehörde – das Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - eine naturschutzrechtliche Genehmigung der zu fällenden Bäume aus.

Die Durchführung der Arbeiten erledigen die Straßenbaumeistereien.

In der Naturschutzgenehmigung wird die Anzahl an zu leistenden Ersatzpflanzungen festgelegt. Die Basis zur Festlegung der Kompensationspraxis bildet der sogenannte Baumschutzkompensationserlass. Darin wird klar definiert, inwieweit bestimmte beseitigte Bäume hinsichtlich Pflanzgröße, Pflanzanzahl, Pflanzqualität und Pflanzzeit kompensiert werden müssen.

 

Beispiel Kompensationsumfang (Anzahl Ersatzpflanzung) bei der Beseitigung von Bäumen

 

Stammumfang

Kompensation im Verhältnis

50 cm bis 150 cm

1:1

> 150 cm bis 250 cm

1:2

> 250 cm

1:3

 

 

Koordiniert werden die Ersatzpflanzungen durch das Tiefbauamt des Landkreises. In der Regel wird eine Ersatzpflanzung an demselben Standort gefordert, da es sich hier meistens um Alleebäume oder Baumreihen handelt, die erhalten bleiben sollen.

Daher ist es generell nicht möglich den Standort als Gemeinde zu beeinflussen.

Ausnahmen sind im Einzelfall durch das Tiefbauamt und ggf. Umweltamt zu prüfen

.

Die Kontrollen über geleistete Ersatzpflanzungen erfolgen durch das Umweltamt.

 

Sollten Fragen offengeblieben oder neue aufgetreten sein, steht Frau Kamzol zu dieser umfangreichen Thematik gern zur Verfügung.

 

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