Vorlage - VO-36-BO-22-429
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 5 "Solarpark Warlin II" - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Entscheidung
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06.04.2022
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Sachverhalt
Durch die SPP Energy GmbH, Bliesdorf wurde mit Datum vom 28.02.2022 der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei der Gemeinde Sponholz im Namen der nawes Invest XVIII GmbH & Co. KG, Hamburg eingereicht (Anlage 1, nichtöffentlich).
In der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 09.06.2021 hat die Gemeindevertretung in einem Grundsatzbeschluss (VO-36-BO-21-381) bereits festgelegt, dass auch dieses Vorhaben mittels Aufstellungsbeschluss offiziell eingeleitet werden soll. Damals war der Antragsteller noch die nawes GmbH & Co. KG, Hamburg.
Durch die SPP Energy GmbH wird dieses Vorhaben nun weitergeführt.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung sind keine Mitglieder des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich, umfassend die nachfolgenden Flurstücke
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Warlin |
6 |
1 |
Warlin |
6 |
2 |
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Solarpark Warlin II“. Das Plangebiet liegt südlich vom Ort Warlin und erstreckt sich südlich entlang der Bahnlinie Neubrandenburg – Pasewalk. Es schließt eine insgesamt ca. 10 ha große Fläche ein.
- Das Planungsziel besteht in der Herstellung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, die nawes Invest XVIII GmbH & Co. KG, zu tragen. Die als Anlage 3 beigefügte Kostenübernahmevereinbarung ist zu diesem Zwecke abzuschließen; der Inhalt dieser Vereinbarung wird gebilligt.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreterin werden beauftragt, die Vereinbarung entsprechend auszufertigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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331,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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103,9 kB
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