Vorlage - VO-38-BO-21-534
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 165 Kommunalverfassung M-V zur Übertragung von Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfleistung an die Stadt Neubrandenburg.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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20.10.2021
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Sachverhalt
Der seit 18.10.1995 bestehende Vertrag wird an die geänderten, gesetzlichen Grundlagen angepasst.
Der per Beschluss vom 21.07.2021 (VO-38-BO-21-529) bestätigte Vertragsentwurf musste auf Veranlassung der Rechtsaufsichtsbehörde nochmals angepasst werden. Die Korrekturen sind im beigefügten Vertragsentwurf rot dargestellt.
Der Beschluss vom 21.07.2021 mit der Nummer VO-38-BO-21-529 ist aufzuheben.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen stimmt in ihrer heutigen Sitzung dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 165 Kommunalverfassung M-V zur Übertragung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung an die Stadt Neubrandenburg in der vorliegenden Fassung zu.
Die Alarm- und Ausrückeordnung wird dementsprechend angepasst.
Der Beschluss vom 21.07.2021, Nr. VO-38-BO-21-529 wird aufgehoben.