Vorlage - VO-41-BO-21-254
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung LF 10 mit TH Zusatzbeladung für die Freiwillige Feuerwehr Woggersin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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10.03.2021
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Sachverhalt
Im vorläufigen Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Woggersin und den noch zu beschließenden Schutzzielen, wurden für die Gemeinde Woggersin (Freiwillige Feuerwehr Woggersin) folgende Fahrzeuge als Mindestausstattung ermittelt:
1.Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit TH- Zusatzbeladung
2.MTW
Das vorhandene LF 8/6 entspricht 23 Jahre nach Indienststellung nicht mehr einem Erstangriffsfahrzeug nach heutigem Standard. Seit der Beschaffung gab es einen stätigen Zuwachs der Einwohnerzahlung sowohl auch erhöhte Gefahren- und Aufgabenpotenzialen in der Gemeinde z.B. Erweiterung der Wohngebiete, Übernahme des abwehrenden Brandschutzes in der Gemeinde Zirzow, erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der B 104 und L27.
Die Gemeinde strebt daher die Ersatzbeschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 10 mit TH-Zusatzbeladung in den nächsten 4-5 Jahren an. Für die Beschaffung sind zwingend Fördermittel zu beantragen. Erfahrungsgemäß bedarf es für die Beantragung der Förderung bis hin zur Bewilligung einer Wartezeit von 2-3 Jahren.
Für die Auslieferung des Fahrzeuges muss nochmals mit einer Wartezeit von ca. 18 Monaten gerechnet werden.
Der Anschaffungspreis für ein LF 10 mit TH-Zusatzbeladung liegt bei ca. 487.000 € brutto. (Infoangebot der Firma Rosenbauer 435.000 € brutto zzgl. jährlicher Teuerungsrate von 3%, auf ca. 4 Jahre gerechnet).
Hinsichtlich der Förderung wird eine Drittförderung (Land/Landkreis/Gemeinde) angestrebt. Der Eigenanteil der Gemeine würde bei entsprechender Fördermittelzusage bei ca. 163.000 € liegen. Die Investition ist in den Haushalt 2024 entsprechend aufzunehmen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin fasst in ihrer heutigen Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges –LF 10 mit TH Zusatzbeladung.
Die Ersatzbeschaffung ist in den nächsten 4-5 Jahren vorgesehen. Entsprechende Fördermittel sind bereits jetzt zu beantragen. Die Investition ist in den Haushalt 2024 mit aufzunehmen.
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