Vorlage - VO-34-BO-21-453
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur weiteren Verfahrensweise mit dem 3. BA Bienenweg Neuenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Anhörung
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22.02.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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23.02.2021
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13.04.2021
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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08.04.2021
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Sachverhalt
Durch den Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen wurde die Verwaltung gebeten, eine Beschlussvorlage zu den nachfolgenden Themen anzulegen:
- Parzellierung 3. BA Bienenweg
- Bestimmung Verkaufspreis
- Freigabe Verkauf
- Freigabe der noch zu leistenden Erschließungsmaßnahmen Vermessungskosten, Verlegung Trinkwasserleitung (bzgl. des Baus der Löschwasserentnahmestelle im Bereich Plattenweg läuft gerade eine Abfrage zur Zulässigkeit beim Landkreis, weil der Plattenweg im Außenbereich liegt)
Aus Sicht der Verwaltung kann hier noch kein konkreter Beschluss gefasst werden, da die Kosten für die o. g. Erschließungsmaßnahmen noch nicht feststehen. Erst danach kann eine konkrete Berechnung des Kaufpreises sowie die Beauftragung der Erschließungsmaßnahmen erfolgen.
Da es auch keinerlei Anhaltspunkte zum finanziellen Rahmen der o.g. Maßnahmen gibt, kann eine Bevollmächtigung des Bürgermeisters hier nicht ohne Weiteres erfolgen, da so eine Bevollmächtigung nur mit der Festsetzung eines Maximalbetrages, in dessen Rahmen der Bürgermeister allein entscheiden kann, erfolgen kann.
Hinweis: Sofern konkrete Angebote vorliegen und der Haushaltsplan bekannt gemacht wurde, kann der Bürgermeister im Rahmen der Wertgrenzen der Hauptsatzung auch ohne gesonderte Beschlussfassung entscheiden. Er hat dann in der darauffolgenden Sitzung die Gemeindevertretung über seine Entscheidungen zu informieren.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auskwirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirsam |
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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481,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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86,2 kB
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