Vorlage - VO-42-BO-21-561
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
- Verfasser:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
|
Entscheidung
|
|
|
15.06.2021
|
Sachverhalt
Nach Rücksprache wurde für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED für ein anderes Konzept ein vorläufiges Angebot eingeholt. (siehe Anhang)
Nun gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen für die Umrüstung:
1. Umrüstung mit gleichbleibenen Kosten wie in den vergangenen Jahren
Die Firma Trilux bietet der Gemeinde einen Vertrag an, die Leuchtmittel inkl. Straßenlaternenkopf auf LED umzurüsten. Dabei zahlt die Gemeinde über rund 7 Jahre die Differenz der Einsparung der Energiekosten an die Firma Trilux und zahlt damit die Umrüstung nach und nach ab. Eigentum und Wartung der Straßenbeleuchtung verbleibt bei der Gemeinde. In diesem Model wird nur die Umrüstung bezahlt.
2. Umrüstung + Eigentumsübertragung an e.dis (wie Vertrag in Neuendorf)
Die e.dis bietet der Gemeinde einen Vertrag über bis zu 20 Jahren an, in der die Gemeinde das Eigentum der Straßenbeleuchtung an die e.dis überträgt. Die Gemeinde zahlt die Umrüstung + Sanierung und eine jährliche Pauschale zur Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung an die e.dis.
Die Geimeinde sollte in Erwägung ziehen, den Ortsteil Neu Rhäse in die Umrüstung mit einzubeziehen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
532,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
5,5 MB
|