Vorlage - VO-40-BO-2020-319
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Havel/Obere Tollense"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anke Beier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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10.12.2020
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Sachverhalt
Die Gemeinde Blankenhof ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) gesetzliches Mitglied des Verbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ und hat an den Verband Verbandsbeiträge zu zahlen.
Die Gemeinde hat diese Beiträge auf die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke umzulegen. Dazu ist eine entsprechende Gebührensatzung zu erstellen; Grundlage dafür ist eine Kalkulation, die regelmäßig anzupassen ist.
Im Jahr 2020 wurde der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) vorgenommen und die Kostenunterdeckung der Gemeinde Blankenhof aus den Jahren 2016-2019 ausgeglichen.
Ab dem Jahr 2021 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum und es wird der Verbandbeitrag lt. Beitragsbescheid aus dem Jahr 2020 als Grundlage für die Kalkulation herangezogen.
Damit der neue Gebührensatz zur Anwendung kommen kann, um die Ausgaben der Beiträge decken zu können, ist eine Änderung und Beschlussfassung der o. g. Satzung erforderlich.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Blankenhof über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ in der vorliegenden Fassung.
Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme: 22.114,17 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 24.500 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 55203
Bezeichnung: an Zweckverbände
Sachkonto: 5254400
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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