02.05.2017 - 8 Beschluss über die Zahlung von Aufwandsentschäd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 02.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anke Beier
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Zahlung der nachfolgend genannten Erfrischungsgelder und eines Verpflegungsgeldes an die Mitglieder des Wahlvorstandes am 24.09.2017. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus sechs Mitgliedern.
Erfrischungsgeld
Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe des Erfrischungsgeldes (25,00 € f. Mitglieder
u. 35,00 € f. Vorsitzenden) wird
[ ] nicht aufgestockt
[ x ] aufgestockt in Höhe von 15,00 Euro für Mitglieder und Vorsitzenden.
Verpflegungsgeld
Der Wahlvorstand erhält für den Wahltag ein Verpflegungsgeld wie folgt:
[ ] kein Verpflegungsgeld
[ x ] Verpflegungsgeld in Höhe von 50,00 Euro pro Wahllokal.