26.04.2017 - 10 Beschluss über die Zahlung von Aufwandsentschäd...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt die Zahlung der nachfolgend genannten Erfrischugnsgelder und eines Verpflegungsgeldes an die Mitglieder des Wahlvorstandes am 24.09.2017. Ein Wahlvorstand besteht in der regel aus sechs Mitgliedern.

 

Erfrischungsgeld

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe des Erfrischungsgeldes (25,00 € f. Mitglieder u. 35,00 € f. Vorsitzenden) wird

 

      [  ]    nicht aufgestockt

 

      [ x ]    aufgestockt in Höhe von 5,00 Euro.

 

 

Verpflegungsgeld

 

Der Wahlvorstand erhält für den Wahltag ein Verpflegungsgeld wie folgt:

 

    [  ]   kein Verpflegungsgeld

 

    [ x ]   Verpflegungsgeld in Höhe von 100,00 Euro.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9872&selfaction=print