26.04.2017 - 10 Beschluss über die Zahlung von Aufwandsentschäd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 26.04.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anke Beier
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt die Zahlung der nachfolgend genannten Erfrischugnsgelder und eines Verpflegungsgeldes an die Mitglieder des Wahlvorstandes am 24.09.2017. Ein Wahlvorstand besteht in der regel aus sechs Mitgliedern.
Erfrischungsgeld
Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe des Erfrischungsgeldes (25,00 € f. Mitglieder u. 35,00 € f. Vorsitzenden) wird
[ ] nicht aufgestockt
[ x ] aufgestockt in Höhe von 5,00 Euro.
Verpflegungsgeld
Der Wahlvorstand erhält für den Wahltag ein Verpflegungsgeld wie folgt:
[ ] kein Verpflegungsgeld
[ x ] Verpflegungsgeld in Höhe von 100,00 Euro.