12.12.2012 - 10 Beschluss über die Vereinbarung zur Durchführun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Frosch bemerkt, dass für den Winter 2011/2012 mit der Rechnungslegung im Frühjahr 2012 3.000,00 Euro bezahlt wurden. Dies begrenzt sich jedoch auf die Kreisstraßen.

 

Nach Abschluss der Diskussion  legt die Gemeindevertretung fest, dass in der beiliegenden Vereinbarung über die Durchführung des Winterdienstes zwischen dem Landkreis Mecklenburgische

Seenplatte die Verrechnungssätze für die unterschiedlichen Leistungen festgelegt werden müssen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung des Winterdienstes an der Kreisstraße 37 (OD Neverin 1,880 km und 0,726 km) und Kreisstraße 39 (OD Neverin 0,268 km

und 0,732 km, OD Glocksin 0,636 km) zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Gemeinde Neverin.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=890&selfaction=print