12.12.2012 - 9 Beschluss Haushaltssatzung 2013
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 12.12.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hesse, Vorsitzender des Finanzausschusses, gibt zur vorliegenden Beschlussvorlage Erläuterungen. Am 27.11.2013 fand eine Ausschusssitzung gemeinsam mit dem Kämmerer des Amtes Neverin statt. In dieser Sitzung gab der Kämmerer umfangreiche Erläuterungen zur Haushaltssatzung.
Im Jahre 2013 gibt es Differenzen zwischen dem Ergebnishaushalt und dem Finanzaushalt aufgrund der geplanten Baumaßnahmen.
Herr Frosch bemerkt, dass laut Aussage des Kämmerers alle Baumaßnahmen, wie die Gemeindevertretung festgelegt hat, eingearbeitet wurden.
Das Bauamt hat der Kämmerei für die Planung 2013 eine Aufstellung der Baumaßnahmen, die in der Niederschrift vom 24.10.2012 aufgeführt wurden, übergeben.
Herr Geppert bemerkt, dass dem Vorbericht nicht zu entnehmen ist, ob alle Baumaßnahmen eingearbeitet wurden.
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2013 nur, wenn durch die Kämmerei eine Aufstellung angefertigt wird, in der alle Baumaßnahmen mit den entsprechenden Produkten enthalten sind..
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer Sitzung am 12.12.2012 entsprechend § 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777 die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 mit folgendem Ergebnis- und Finanzhaushalt:
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.751.000 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 2.006.400 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf - 255.400 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf - 255.400 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR
die Entnahme aus Rücklagen auf 50.300 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 205.100 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.632.800 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.802.700 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 169.900 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 151.500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 424.500 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 273.000 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 442.900 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 442.900 EUR
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 161.700 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen(Grundsteuer A) auf 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 280 v. H.
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 11,007 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2011) betrug 7.050.942,24 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
(2012) beträgt 7.128.442,24 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres (2013) 6.923.342,24 EUR
§ 8 Wertgrenzen
Nach § 4 Abs. 12 GemHVO Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.
§ 9 Regelungen zur Deckungsfähigkeit
1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO Doppik erklärt.
2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,1 MB
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