27.11.2012 - 10 Beschluss der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

Begründung:

Der Gemeinde Neuenkirchen obliegt die Beseitigung des auf ihrem Gemeindegebiet anfallenden Abwassers, soweit sie abwasserbeseitigungspflichtig ist.

Zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe bedient sich die Gemeinde Neuenkirchen der Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft (TAB).

 

Die Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten und Behandeln von Abwasser in öffentlichen zentralen und öffentlichen dezentralen Abwasserablagen sowie das Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers dezentraler, nicht öffentlicher Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen regelt die Entsorgung von abflusslosen Gruben sowie Kleinkläranlagen entsprechend § 40 (1) des Landeswassergesetzes M-V.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=821&selfaction=print