27.11.2012 - 8 Beschluss über die Vereinbarung zur Durchführun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ritschel zeigte auf, dass die erwähnte Route bis zur Mitte Magdalenenhöh, nicht bis nach Luisenhof führt, da Luisenhof kein Ortsteil der Gemeinde ist und dies keine Kreisstraße ist.

Er erklärte jedoch weiter, dass er schon mit der Firma TEBABAU sprach wegen der Ausleihe eines Radladers. Diesen könnte sich die Gemeinde, wenn sie ihn braucht kostengünstig ausleihen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung des Winterdienstes an der Kreisstraße 38 (OD Neuenkirchen 0,497 km und 0,395 km sowie die OD Ihlenfeld 0,825 km)

und Kreisstraße 39 (OD Neuenkirchen 0,892 km) zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Gemeinde Neuenkirchen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=819&selfaction=print