19.11.2015 - 8 Beschluss zur Entlastung der Bürgermeisterin fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Wort wurde an Herrn Ader (1.Stellvertreter der Bürgermeisterin) übergeben.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg  - Vorpommern, die Entlastung der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2011.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

  0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war die Bürgermeisterin, Frau Nath, als Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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