19.11.2015 - 7 Beschluss zur Übergabe der Nutzung der Kita/Hor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 19.11.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hesse erklärt, dass Frau Rühl den Vorsitz des Kultur- und Sozialausschuss abgegeben hat. Herr Witthaus hat diese Funktion kommissarisch übernommen.
Herr Witthaus gibt umfangreiche Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Sowohl die Angebote der freien Träger als auch die Betreuungskonzepte wurden mit der Elternvertretung und der Kita-Leitung besprochen. Das Betreuungsangebot der Volkssolidarität hat die höchste Punktzahl erreicht.
In den letzten Jahren musste die Gemeinde für die Betreibung der Kita/Hort grundsätzlich neben dem gesetzlich festgeschriebenen Anteil zusätzlich große Geldbeträge aufbringen, für 2014 waren es insgesamt 118.000 €.
Probleme, zum Beispiel die personelle Besetzung der Einrichtung im Krankheitsfall, kann ein freier Träger viel besser lösen als die Gemeinde. Bestes Beispiel ist die Hort-Situation der letzten Woche, wo es fast zur Schließung der Einrichtung gekommen wäre, wenn nicht die Volkssolidarität ausgeholfen hätte.
Die Gemeinde ist verantwortlich für alle Einwohner/innen und hat neben der Kita noch viele andere Aufgaben zu finanzieren.
In der letzten Ausschuss-Sitzung, an der Herr Türpitz als Geschäftsführer der Volkssolidarität teilgenommen hat, wurde der Entwurf einer Übernahmevereinbarung präzisiert, zum Beispiel bei
- der weiterhin öffentlichen Nutzung des Spielplatzes am KTO (die Gemeinde ist in der Versicherungspflicht)
- der Übertragung des restlichen Urlaubs und der Überstunden der Erzieherinnen (die Gemeinde übernimmt den finanziellen Ausgleich)
- der Beteiligung der Volkssolidarität an Gemeindefesten bzw. der Nutzung des KTO-Gebäudes zum Dorffest
- Beibehaltung der Zusatzversicherung (ZMV) für die Angestellten der Kindereinrichtung
Die Gemeindevertreter werden gefragt, ob noch Fragen zum Inhalt der Übernahmevereinbarung bzw. zum Pachtvertrag bestehen.
Herr Löggow ist der Meinung, dass die Laufzeit des Pachtvertrages (20 Jahre) zu lang ist. Herr Witthaus erläutert, dass gerade die lange Laufzeit gewählt wurde, um auch einen langfristigen Betrieb der Einrichtung gewähren zu können.
Für den Fall, dass die Volkssolidarität ein neues Kita-Gebäude in der Gemeinde Neverin errichten möchte, wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Einen höheren Pachtbetrag zu nehmen als die vorgeschlagenen 7.500 € wird mehrheitlich abgelehnt, da sich eine Pachterhöhung negativ auf die Entwicklung der Kita-Gebühren auswirken würde.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Übertragung der Betreibung der Kita/Hort auf den Volkssolidarität Regionalverband Neubrandenburg/Neustrelitz e.V. zum 01.01.2016.
Begründung:
Zur Übertragung der Kindereinrichtung ist die Gemeinde insbesondere aus Kostengründen gezwungen.
Am 07.10.2015 erfolgte unter Beteiligung der Elternvertretung und der Kita-Leitung die Auswertung der Ausschreibung für einen möglichen Trägerwechsel.
Auf ihrer Sitzung vom 14.10.2015 hat die Gemeindevertretung beschlossen, mit dem Volkssolidarität Regionalverband Neubrandenburg/Neustrelitz e.V. in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, einen gemeinsamen Vertrag zum Betriebsübergang der Kindereinrichtung zu erarbeiten.
Dieser ist in Form einer Übergabe/Übernahmevereinbarung und eines Pachtvertrages diesem Beschluss als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
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