16.09.2015 - 9 Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Berei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch.

Das Plangebiet umschließt die beräumte, devastierte Fläche des alten Gutshofes Glocksin, umfassend  die Flurstücke  114/12, 114/13, 114/16, 112/5 und 111/3 der Flur 1 in der Gemarkung Glocksin.

Das Plangebiet ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

Das Plangebiet soll zu einem lukrativen Wohn- und Erholungsstandort entwickelt werden.

Mit der Ausarbeitung des  Planentwurfs  soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

Vor Auftragsvergabe soll ein  Wettbewerb zur städtebaulichen Einordnung durchgeführt werden. Für den Gewinner des Wettbewerbs wird ein entsprechender Preis bereitgestellt.

 

Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  soll durchgeführt werden.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=6316&selfaction=print