18.06.2015 - 9 Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung der Klarste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 18.06.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung
- Der Planentwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2015 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich der Prüfung der Verträglichkeit für das FFH- Gebiet DE 2245-302 und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung einschließlich der Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet 2245-302 und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sind öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort, Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Klarstellungs- uns Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gemacht werden können
- Gemäß BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zum Begründungsentwurf einzuholen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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