14.04.2015 - 8 Beschluss zur Neuwahl eines weiteren Mitglieds ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Ritschel erklärt den Sachverhalt kurz.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung,

 

als weiteres Mitglied für den Amtsausschuss Herrn Marian Kruse.

 

Begründung:

Laut § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) besteht ein Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach Abs. 2.

 

Entsprechend § 132 Abs. 2 der KV M-V entsenden Gemeinden über 1.000 EW bis 2.000 EW ein weiteres Mitglied der Gemeindevertretung in den Amtsausschuss.

 

Herr Falk Wiskow, bisher der zweite Vertreter der Gemeinde Neuenkirchen im Amtsausschuss, hat per Mail vom 28.02.2015 erklärt, am heutigen Tag zurückzutreten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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