08.04.2015 - 9 Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 08.04.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die gestellten Fragen werden durch den Planer beantwortet.
Herr Bockholt spricht das Problem Wildwechsel an. Durch den Fachbereich Bau und Ordnung ist bei der Verkehrsbehörde ein Antrag auf Überprüfung zum Aufstellen von Verkehrsschildern bzw. Anbringen von Zusatzreflektoren an den Leitpfosten (Wildwarnreflektor blau) zu stellen.
Der Brandschutz wird über die örtliche Feuerwehr abgesichert, die Kameraden der Feuerwehr erhalten eine Einweisung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung:
- Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Kiestagebau Woggersin“ wird in der vorliegenden Fassung vom März 2015 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Kiestagebau Woggensin“ mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort, Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zum Begründungsentwurf einzuholen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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22,3 MB
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