08.04.2015 - 9 Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die gestellten Fragen werden durch den Planer beantwortet.

Herr Bockholt spricht das Problem Wildwechsel an. Durch den Fachbereich Bau und Ordnung ist bei der Verkehrsbehörde ein Antrag auf Überprüfung zum Aufstellen von Verkehrsschildern bzw. Anbringen von Zusatzreflektoren an den Leitpfosten (Wildwarnreflektor blau) zu stellen.

Der Brandschutz wird über die örtliche Feuerwehr abgesichert, die Kameraden der Feuerwehr erhalten eine Einweisung.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung:

  1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Kiestagebau Woggersin“ wird in der vorliegenden Fassung vom März 2015   beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Kiestagebau Woggensin“ mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen  und die beteiligten Träger öffentlicher von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort, Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung  nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zum Begründungsentwurf einzuholen

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5302&selfaction=print