12.01.2026 - 7 Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die 4. Ä...

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Wortprotokoll

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Beschluss:


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

 

Abwägungsbeschluss:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die beteiligten Stellen von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

  1. Auf Grund des § 10 BauGB i.V.m. § 13 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan über die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ihlenfeld-Nord“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=48219&selfaction=print