25.09.2024 - 12 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbe- un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 25.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:
- Grundsatzbeschluss:
- Das Vorhaben zur Änderung des B-Planes Nr. 2 mit der Festsetzung eines urbanen Gebietes nach § 6a BauNVO für einen Plangeltungsbereich von ca. 0,55 ha zu unterstützen.
- Die Verwaltung wird beauftragt für die Erarbeitung des Bebauungsplanes über die Änderung des B-Planes Nr. 2 entsprechende Honorarangebote einzuholen und diese der Gemeindevertretung im Falle des Fassens eines Aufstellungsbeschlusses zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Beschluss zur Vergabe eines Auftrages für die Planungsleistungen für eine Schallimmissionsuntersuchung:
- Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt, den Planungsauftrag des Umweltsachverständigen Dr. Torsten Lober für die Erstellung einer Schallimmissionsuntersuchung unter Vorbehalt der vorherigen Vertragsabschlüsse der noch zu schließenden Kostenübernahmeverträge, auf Basis der vorliegenden schriftlichen Kostenübernahmezusagen, entsprechend der Formvorschriften der Kommunalverfassung auszufertigen.
- Beschluss zum Abschluss von Städtebaulichen Verträgen:
- Die Gemeinde kann nach § 11 BauGB städtebauliche Verträge schließen, wenn die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten erfolgen soll. Dazu gehört u. a. die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie erforderlichenfalls die Ausarbeitung weiterer Gutachten. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt den Abschluss der städtebaulichen Verträge mit den drei betreffenden Grundstückseigentümern in der Hellfeder Straße 1, 1d und 2, 17039 Trollenhagen zur Kostenregelung der Kostenübernahme für die Schallimmissionsuntersuchung und etwaiger weiterer Planungskosten für die Erstellung und Aufstellung des Bebauungsplanes zur Änderung des B-Planes Nr. 2.
- Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt diese Verträge entsprechend der Formvorschriften der Kommunalverfassung auszufertigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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