23.09.2024 - 8 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbe- un...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende äußert in Bezug auf eine Änderung des B-Planes Nr. 2 „Gewerbe- und Sondergebiet Trollenhagen-Hellfeld“, um eine Wohnungsnutzung für bestimmte Immobilien zu ermöglichen, erhebliche Bedenken. Er führt aus, dass z. B. aufgrund von Schallschutzbestimmungen dem Wohnungsschutz grundsätzlich der Vorrang sogar gegenüber Bestandsgewerbe eingeräumt wird. Hierbei sind Interessenkonflikte vorprogrammiert mit erheblichen Risiken für die dortigen Gewerbetreibenden. Zudem kann eine solche neu geschaffene Situation eine Vorbildwirkung für andere Wohnungsbauvorhaben in diesem Bereich bewirken. Es wird hierzu eingehend diskutiert. Die Ausschussmitglieder teilen diese Bedenken. Außerdem wird hervorgehoben, dass den aktuellen Nutzern der Immobilien die baurechtlichen Bestimmungen bekannt waren oder jedenfalls bekannt gewesen sein mussten. Insgesamt müssen daher ihre Belange vor den berechtigten Interessen des Gewerbes zurücktreten. Der Gemeindevertretung wird daher empfohlen, die Änderungen gem. der Beschlussvorlage nicht zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage