11.09.2024 - 12 Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 11.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christina Rübekeil
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:
- Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) die anliegende Satzung (Anlage 1), mit Stand von Oktober 2023, zum Schutz und zur Regelung der Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Gemeinde Neverin zu beschließen.
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Die beschlossene Satzung ist gemäß § 5 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom Bürgermeister auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Neverin vom 08.08.2024, sind die Satzungen der Gemeinde Neverin, soweit es sich nicht um solche nach dem Baugesetzbuch handelt, im Internet öffentlich bekannt zu machen. Die Satzung tritt dann am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Internet in Kraft.
Katalog des Verwarnungs- und Bußgeldes zur Satzung über den Schutz der öffentlichen Grünanlagen der Gemeinde Neverin (Grünflächensatzung) vom 11.09.2024
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Tatbestand |
Verwarn- bzw. Bußgeld in EURO |
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1 |
Schädigen von Anpflanzungen durch Betreten, Befahren oder sonstige Nutzungen; Entnehmen oder Zerstören von Pflanzen/-teilen |
60,00 / Tatbestand |
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2 |
Zelten in Grünanlagen |
60,00 / Zeltlager |
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3 |
Anlegen einer Feuerstelle bzw. Feuer entfachen |
120,00 / Feuerstelle |
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4 |
Befahren, Halten und Parken auf Grünflächen mit Kraftfahrzeugen aller Art |
120,00 / Tatbestand |
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5 |
Beschädigen, Beschmutzen oder Entfernen von Bänken, Hinweisschildern, Denkmälern, Einfriedungen und anderen Einrichtungen in Grünanlagen |
120,00 / Tatbestand |
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6 |
Ausgrabungen, Ausschachtungen, Versiegelungen, Aufschüttungen jeglicher Art; |
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Ablagerung von Baumaterialien, Baustelleneinrichtungen, Aufstellung von Werbeschildern und Ablagern sonstiger Materialien; |
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Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln und chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln; |
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Rückschnitt von Gehölzen; |
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Rodung von Pflanzen und Gehölzen; |
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Anwendung von Tau- und Streusalzen oder Laugen, sofern Grünflächen direkt betroffen sind sowie |
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Verunreinigungen von Grünanlagen durch Schadstoffe jeglicher Art |
60,00 / qm
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Nicht enthaltene Tatbestände oder besondere Tatbestände sind angemessen zu ahnden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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325,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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543,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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377,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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108 kB
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