25.07.2024 - 10 Bestimmung der Besetzung der eingerichteten Aus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 25.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Tina Greeck
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung kann nach § 36 KV M-V zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse. Sie bestimmt auch, ob stellvertretende Mitglieder zu bestimmen sind.
In jeder Gemeinde ist ein Finanzausschuss zu bilden. Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Gemeinde begleiten.
Durch die heute beschlossene Hauptsatzung wurden die nachfolgenden Ausschüsse eingerichtet, die wie folgt besetzt werden:
Ausschuss |
Anzahl Gemeindevertreter* |
Anzahl sachkundige Einwohner |
Finanzausschuss |
2 |
1 |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr |
2 |
1 |
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport |
2 |
1 |
* die Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Gemeindevertretern bestehen (§ 36 Abs. 5 KV M-V)
Die Besetzung der o. g. Ausschüsse erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren, welches in § 32a KV M-V geregelt ist. Demnach kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich (alle müssen einverstanden sein) auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird.
Kommt eine einvernehmliche Verständigung nicht zustande, richtet sich die Zuteilung der Sitze sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander.
Der Bürgermeister fordert die Gemeindevertreter nach § 32a Abs. 2 KV M-V auf, die Bildung von Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften anzuzeigen.
Daraufhin werden keine Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften angezeigt. Somit werden gemäß § 32a Abs. 2 Satz 4 KV M-V alle Gemeindevertreter wie eine Zählgemeinschaft behandelt. Sämtliche Sitze werden daher durch eine Wahl besetzt (§ 32a Abs. 3 Satz 4 KV M-V).
Danach erfolgt die Besetzung der Ausschüsse durch einvernehmliche Verständigung wie folgt:
Ausschuss |
Namen der Gemeindevertreter |
Name der sachkundigen Einwohnerin oder des Einwohners |
Finanzausschuss |
Andreas Rossnagel |
wird später benannt |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr |
Gregor Ziemann |
Klaus-Peter Strasen |
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport |
Peter Köpp |
Irene Kröning |