13.02.2024 - 9 Aufwandsentschädigung für die Wahlhelferinnen u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 13.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Böhm informiert und teilt den Vorschlag für die Aufwandsentschädigungen für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mit. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dem Wahlvorsteher 80,00€, dem stellv. Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in 70,00€ und dem stellv. Schriftführer/in und Beisitzer/innen 60,00€ zu zahlen. Außerdem soll jedes Wahlbüro ein Verpflegungsgeld i. H. v. 100,00€ gezahlt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Abhängigkeit der jeweiligen Funktion bei den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 nachfolgende Aufwandentschädigungen zu zahlen.
Bei der in § 14 LKWO M-V genannten Aufwandsentschädigung i. H. v. 35,00 Euro für die Vorsitzenden und 25,00 € für die weiteren Mitglieder handelt es sich um einen Mindestbetrag.
Bei zeitgleicher Durchführung von Europawahlen erstattet der Bund anteilsmäßig den Ländern und zugleich den Gemeinden die durch die Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben. Entsprechend § 49 Abs. 2 LKWG M-V i. V. m. § 50 Abs. 2 Bundeswahlgesetz gilt dieses auch, wenn die Europawahl und Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz als verbundene Wahlen am gleichen Tag durchgeführt werden.
Aufwandsentschädigung
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Bundestags- und Landtagswahl |
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Funktion |
Vorschlag inkl. Mindestbetrag |
Entscheidung der Gemeindevertretung inkl. Mindestbetrag |
Wahlvorsteher/in |
80 Euro |
80 Euro |
stellv. Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in |
70 Euro |
70 Euro |
stellv. Schriftführer/in und Beisitzer/innen |
60 Euro |
60 Euro |
Verpflegungsgeld
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Wahlvorstand für die Wahl am 09.06.2024
[X] ein Verpflegungsgeld i. H. v. 100,00€ pro Wahlbüro erhält.
[ ] kein weiteres Verpflegungsgeld erhält.
(zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)