23.01.2024 - 4 Bebauungsplan Nr. 5 "Wohnen in Rossow" der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 23.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Siegler nimmt Stellung und erläutert die Beschlussvorlage. Er teilt mit, dass dieser Beschluss bereits im Dezember 2023 geändert beschlossen wurde. Die Änderung war allerdings nicht umsetzbar, da der Gemeindevertretung der Gemeinde Staven bereits am 12.12.2023 die korrekten Unterlagen für das Bauleitplanverfahren vorlagen. Insofern wird der Beschluss vom 12.12.2023 aufgehoben. Außerdem teilt er mit, welche Möglichkeiten es bzgl. der Kompensationsflächen für die Gemeinde gibt. Es folgt eine Diskussion.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt:
Beschluss über die Überführung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen in Rossow“ in das Regelverfahren nach den §§ 1 ff. BauGB:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 5 „Wohnen in Rossow“ im Regelverfahren nach den §§ 1 ff. BauGB.
- Im Regelverfahren kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 nicht abgesehen werden; § 4 c ist entsprechend anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann nicht abgesehen werden.
- Das Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für sieben Eigenheime, um der Nachfrage nach Baustandorten nachzukommen.
- Die Überführung der Aufstellung in das Regelverfahren ist ortsüblich bekannt zu machen.
Billigungsbeschluss zum Vorentwurf:
- Der Vorentwurf vom Oktober 2023 des Bebauungsplans Nr. 5 „Wohnen in Rossow“ (Anlage 1) mit der dazugehörigen Begründung, inklusive Umweltbericht vom Oktober 2023 (Anlage 2) sowie der Artenschutzfachbeitrag (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen.
Offenlegungsbeschluss zum Vorentwurf:
- Der Vorentwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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22,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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31,3 MB
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