12.12.2023 - 9 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 12.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:
Aufstellungsbeschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wulkenzin im Parallelverfahren, gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, zum Bebauungsplan Nr. 7 „Wohnen in Neu Rhäse". Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung für den Wohnungsbau auf 4 Standorten. Die bisherigen Darstellungen als Flächen für die Landwirtschaft sollen in Allgemeine Wohnbauflächen geändert werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt des Amtes Neverin ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes:
- Der Vorentwurf (Anlage 1) über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wulkenzin und die Begründung (Anlage 2), inklusive Umweltbericht, werden in der vorliegenden Fassung (November 2023) gebilligt und beschlossen.
Offenlegungsbeschluss zum Vorentwurf
- Der Vorentwurf über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wulkenzin mit der Begründung ist zu frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
- Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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379 kB
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