15.08.2023 - 17 Widmung der Neuenkirchener Straße in Staven (Ab...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung ist sich einig, diesen TOP zu vertagen (5 Ja stimmen, 1x befangen).

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt den o.g. Weg wie folgt zu widmen:

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Staven vom 15.08.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gegenstand der Widmung

1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Verbindungsweg zwischen Staven und Roga, nachfolgend bezeichnet als:

 

„Neuenkirchener Straße “

(Abschnitt 1)

2. Lage

Gemarkung Staven, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.

Flurstück Nr:  48,

Teilfläche aus dem Flurstück Nr: 49/38 (ca. 700m²), 33/5 (ca. 25m²)

Beginnend an der MSE 119 bis zur Bahnstrecke Neubrandenburg- Friedland,
gemäß Lageplan,in Richtung Neuenkirchen.

 

3. Einstufung

Die Einstufung  der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4.  StrWG M-V
als Gemeindestraße - Ortsstraße „-“

 

4. Zweckbestimmung

Die Straße dient dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage und
der Bewirtschaftung der anliegenden Flurstücke

 

5.  Nutzungseinschränkungen

 Nutzungsart:             Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr

 Nutzerkreis:              Fahrzeugverkehr: keine Einschränkung

                                                  Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung

 Nutzungszweck:       -

 in sonstiger Weise:   -

 

6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht

 Träger der Straßenbaulast für die Straße ist gemäß § 14 StrWG M-V die Gemeinde Staven.

 Unterhaltungspflichtig ist die Gemeinde -

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

0

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

20:12 Uhr zwei Einwohner verlassen die Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage