15.08.2023 - 14 Widmung des Rogaer Weges in Staven (Abschnitt 2)

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Göhrs nimmt Stellung. Es folgt eine Diskussion. Die Gemeindevertretung ist sich einig, diesen TOP zu vertagen (5 Ja stimmen, 1x befangen). Herr Böhm wird hierzu noch einmal das Gespräch mit Herrn Jungmann suchen.

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt den o.g. Weg wie folgt zu widmen:

 

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Staven vom 15.08.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gegenstand der Widmung

1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Verbindungsweg
               zwischen Staven und Roga, nachfolgend bezeichnet als:

„Rogaer Weg“

(Abschnitt 2)

2. Lage

 Gemarkung Staven, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.

 Flurstück Nr:  6, 8

Teilfläche aus dem Flurstück Nr: 33/8 (20m²)
Beginnend an der Bahnstrecke Neubrandenburg- Friedland, gemäß Lageplan,in Richtung Roga.

 

3. Einstufung

Die Einstufung  der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4.  StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße, hier: „Feldweg“

 

4. Zweckbestimmung

Der Weg dient der Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen und als Rad- / Wanderweg für die Einwohner der Gemeinde.

 

5.  Nutzungseinschränkungen

 Nutzungsart:             Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr

 Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: nur Anlieger

                                         Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung

 Nutzungszweck:       -

 in sonstiger Weise:   -

 

6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht

 Träger der Straßenbaulast für die sonstige öffentliche Straße ist gemäß

  § 16 StrWG M-V die Gemeinde Staven.

Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden. -

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

0

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage