15.08.2023 - 10 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 15.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt:
1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt für den in der Anlage 3 dargestellten Geltungsbereich (ca. 3,7 ha), umfassend die nachfolgenden Flurstücke:
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Rossow |
1 |
92/9 |
Rossow |
1 |
92/7 |
Rossow |
1 |
92/6 |
Rossow |
1 |
92/8 |
Rossow |
1 |
93/4 |
Rossow |
1 |
81/6 |
Die
die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Staven.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 4 "Reitanlage in Rossow". Die bisherige Darstellung als gewerbliche Baufläche und als Fläche für die Landwirtschaft soll in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reiten geändert werden.
2. Der Vorentwurf (Anlage 1) über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Staven und die Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung (Mai 2023) gebilligt und beschlossen.
3. Der Vorentwurf über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Staven mit der Begründung sind öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte
und nicht kennen musste.
4. Gemäß § 4b BauGB wird die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dem Planungsbüro Trautmann, Walwanusstraße 26, 17033 Neubrandenburg übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.
5. Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, die Firma SMR Spedition Michael Rathmann e.K. Dorfstraße 20 a in 17039 Rossow, zu tragen. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festgeschrieben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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720 kB
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3
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(wie Dokument)
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78,7 kB
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