10.05.2023 - 12 Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche " Dorfs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 10.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die o.g. Straße wie folgt zu widmen:
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Sponholz vom 10.05.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gegenstand der Widmung
1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Ortsstraße gemäß Lageplan, nachfolgend bezeichnet als:
„Dorfstraße“
2. Lage
Gemeinde Neverin, Gemarkung Neverin, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
Flurstück Nr:
Teilfläche aus dem Flurstück Nr: 425 m² aus FS 11/4, 80 m² aus FS 10/6, 190 m² aus FS 131/15, 27 m² aus FS 131/22
Beginnend an der MSE 72, gemäß Lageplan,in Richtung NNO bis zum Flurstück 131/23.
3. Einstufung
Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4. StrWG M-V als Gemeindestraße - Ortsstraße „-“
4. Zweckbestimmung
Der Weg dient dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage.
5. Nutzungseinschränkungen
Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr
Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: keine Einschränkung
Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung
Nutzungszweck: keine Einschränkung
in sonstiger Weise: keine Einschränkung
6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht
Träger der Straßenbaulast für die Ortsstraße ist gemäß
§ 14 StrWG M-V die Gemeinde Neverin.
Unterhaltungspflichtig ist die Gemeinde Neverin
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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5,3 MB
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439,5 kB
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