10.05.2023 - 11 Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche " Flugh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt den o.g. Weg wie folgt zu widmen:

 

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Neverin vom 10.05.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.


 

Gegenstand der Widmung

1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Ortsstraße in der Gemeinde Neverin, vom Knotenpunkt an der Kreisstraße MSE 73 in Richtung Flughafen gemäß Lageplan, nachfolgend bezeichnet als:

 

„Flughafenweg“

 

2. Lage

Gemeinde Neverin, Gemarkung Neverin, Flur 2 mit folgenden Flurstücken.

Flurstück Nr: 32/5, 35/5, 36/6, 37/8 (Flur 2)
Teilfläche aus dem Flurstück Nr: 38/9 (Flur 2)
Beginnend am Knotenpunkt Kreisstraße MSE 73 südlich Richtung Flughafen gemäß Lageplan.

 

 

3. Einstufung

Die Einstufung  der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4.  StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße, hier: „öffentlicher Feldweg“

 

 

4. Zweckbestimmung

Der Weg dient der Erschließung/ Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen/ des
Flughafens und als Rad-/ Wanderweg.

 

 

5.  Nutzungseinschränkungen

Nutzungsart:             Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr

Nutzerkreis:              Fahrzeugverkehr: Anliegerverkehr
                                    Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung

Nutzungszweck:       keine Einschränkung -

 

 in sonstiger Weise:   keine Einschränkung -

 

6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht

              Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraße ist
   gemäß § 16 StrWG M-V die Gemeinde Neverin.
 

              Unterhaltungspflichtig ist/ sind  die Eigentümer der Grundstücke,
              welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden

     

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=33855&selfaction=print