23.04.2014 - 9 Erfrischungs- und Verpflegungsgelder für die Eu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Erfrischungsgelder

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung zu dem gesetzlich zur Verfügung gestellten Erfrischungsgeld i. H. v. 21,00 € pro Wahlvorstandsmitglied zusätzlich einen Betrag von 29,00 € zu zahlen.

 

Somit erhält jedes Wahlvorstandsmitglied ein Erfrischungsgeld i. H. v. insgesamt 50,00 € pro Wahltag.

 

 

Verpflegungsgeld

 

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Wahlvorstand

 

X              ein Verpflegungsgeld i. H. v. ___50,-___€ pro Wahltag und Wahlort

              erhält.

 

o              kein weiteres Verpflegungsgeld erhält.

 

(zutreffendes bitte ankreuzen)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.