18.01.2023 - 9 Widmung eines Gemeindeweges in der Ortslage Glo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Fleischer fragt an, welche Verpflichtungen durch die Widmung eines Weges auf die Gemeinde zukommen. Herr Klose erläutert dass, die Unterhaltungspflicht weiterhin den Landwirten bzw. den Eigentümern der Grundstücke unterliegt.

Reduzieren

Beschluss:

 

Beschluss zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche

 

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Neverin nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gegenstand der Widmung

1.

Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: landwirtschaftlicher Weg entlang der A20 , nachfolgend bezeichnet als:

„Glocksiner Landweg“

2.

Lage

 

Gemeinde Neverin, Gemarkung Glocksin, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.

 

Flurstück Nr:117/9, 195/1, 195/2
Teilfläche aus dem Flurstück Nr:.

 

Beginnend an der MSE 72 OD Glocksin, gemäß Lageplan,in Richtung Rossow.

 

 

3.

Einstufung

 

Die Einstufung  der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4.  StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße, hier: „Feldweg

 

 

4.

Zweckbestimmung

 

Der Weg dient der Erschließung und Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen und als Rad-/ Wanderweg für die Einwohner der Gemeinde.

 

 

5.

Nutzungseinschränkungen

 

Nutzungsart:             Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr

 

Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: nur Anlieger
                                 Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung

 

Nutzungszweck:       -

 

in sonstiger Weise:   -

 

 

6.

Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht

 

Träger der Straßenbaulast für die sonstige öffentliche Straße ist gemäß
§ 16 StrWG M-V die Gemeinde Neverin.

 

Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden. -

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

7

7

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=32633&selfaction=print