11.01.2023 - 7 Widmung eines Gemeindeweges in der Gemarkung Gl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 11.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
Beschluss:
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V)
vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018
(GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der
amtsangehörigen Gemeinde Neverin vom 18.01.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem
öffentlichen Verkehr gewidmet.
1. Gegenstand der Widmung
Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche:
landwirtschaftlicher Weg entlang der A20, nachfolgend bezeichnet als:
„Wirtschaftsweg an der A20“
2. Lage
Gemeinde Neverin, Gemarkung Glocksin, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
Flurstück Nr: 2/3, 6/2, 7/2, 17/3, 37/3, 38/4, 45/2, 47/2, 47/4
Teilfläche aus dem Flurstück Nr: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Beginnend am Knotenpunkt „Bahnstrecke Friedland- Neubrandenburg/ A20“ in
nördliche Richtung die Autobahn A20 begleitend, gemäß Lageplan, in Richtung
Rossow/ Staven.
3. Einstufung
Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4. StrWG M-V als
sonstige öffentliche Straße, hier: „Feldweg“
4. Zweckbestimmung
Der Weg dient der Erschließung und Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen
und als Rad-/ Wanderweg für die Einwohner der Gemeinde.
5. Nutzungseinschränkungen
Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr
Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: nur Anlieger
Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung
Nutzungszweck: -
in sonstiger Weise: -
6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht
Träger der Straßenbaulast für die sonstige öffentliche Straße ist gemäß
§ 16 StrWG M-V die Gemeinde Neverin.
Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke,
welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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476,4 kB
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