19.03.2014 - 10 Erfrischungs- und Verpflegungsgelder für die Eu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

 

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Erfrischungsgelder

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung zu dem gesetzlich zur Verfügung gestellten Erfrischungsgeld i. H. v. 21,00 € pro Wahlvorstandsmitglied zusätzlich einen Betrag von 29,00 € zu zahlen.

 

Somit erhält jedes Wahlvorstandsmitglied ein Erfrischungsgeld i. H. v. insgesamt 50,00 € pro Wahltag.

 

 

Verpflegungsgeld

 

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Wahlvorstand

 

                            ox              ein Verpflegungsgeld i. H. v. 100,00 € pro Wahltag erhält.

 

o              kein weiteres Verpflegungsgeld erhält.

 

(zutreffendes bitte ankreuzen)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3208&selfaction=print