20.09.2022 - 9 Bebauungsplan Nr. 5 "Wohnen in Rossow" - Aufste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 20.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt:
1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 5 „Wohnen in Rossow“.
2.Das Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für 10 Eigenheime, um der Nachfrage nach Baustandorten nachzukommen. Das vorliegende Konzept (Anlage 1 und 2) wird mit der nachfolgenden Änderung gebilligt: Der Geltungsbereich des Teils A-Süd wird den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst.
3.Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4 c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
4.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsanzeige nach § 17 LPlG M-V zu veranlassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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594,4 kB
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