20.07.2022 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Sonderg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gruß ist von der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP ausgeschlossen.

Frau Jaworski erfragt, warum das Flurstück 27/16 im Planungsgebiet enthalten ist. Sie ist der Meinung, dass beschlossen wurde, dass dieses Flurstück ausgeschlossen wurde. Sie führt weiterhin aus, dass die Abstimmung mit 4 Ja und 4 Nein-Stimmen erfolgte.

Anmerkung der Verwaltung: Auf der Sitzung vom 01.12.2021 wurde der Antrag gestellt, das Flurstück 27/16 aus dem Geltungsbereich zu entfernen. Über diesen Antrag wurde mit Stimmengleichheit (4 Ja und 4 Nein-Stimmen) abgestimmt. Gemäß § 31 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern werden Beschlüsse der Gemeindevertretung, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorsieht, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung in offener Abstimmung gefasst. Die einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt.

Die einfache Mehrheit ist bei dieser Abstimmung nicht erreicht worden, somit gilt der Antrag auf Entfernung des Flurstücks 27/16 aus dem Geltungsbereich als nicht gefasst.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:

  1. Für das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Sandberg“ ist ein Antrag auf Zielabweichung bei der oberste Landesplanungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern) einzureichen.
  2. Gemäß der Matrix „Voraussetzungen ZAV Freiflächenphotovoltaik“, Kategorie B (siehe Anlage 1) werden seitens der Gemeinde die nachfolgenden Projekte für das Auswahlkriterium „fortschrittliche finanzielle Kommunal- u./od. Bürgerbeteiligung“ benannt:
  • Ausbau Knotenpunkt-Ausbau L 35 / Hellfeld
  • Errichtung Löschwasserentnahmestellen
  • Energetische Sanierung Gemeindehaus Trollenhagen
  • Lückenschluss Radweg zwischen der L 35 und Trollenhagen
  • Erneuerung Spielplätze
  • Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Antrag zu unterzeichnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

1

5

5

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage