07.06.2022 - 12 Aufwandsentschädigung für den Abstimmungsvorsta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Di, 07.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt den Mitgliedern des Abstimmungsvorstandes, eine Aufwandsentschädigung in Abhängigkeit der jeweiligen Funktion beim anstehenden Bürgerentscheid über die Abberufung des Bürgermeisters am 14.08.2022 zu zahlen.
(Bei der in § 14 LKWO M-V genannten Aufwandsentschädigung i. H. v. 35,00 Euro für die Vorsitzenden und 25,00 € für die weiteren Mitglieder handelt es sich um einen Mindestbetrag.)
Aufwandsentschädigung
Funktion |
Vorschlag inkl. Mindestbetrag |
Entscheidung der Gemeindevertretung inkl. Mindestbetrag |
Abstimmungsvorsteher/in |
80 Euro |
80 |
Schriftführer/in |
75 Euro |
75 |
stellv. Abstimmungsvorsteher/in |
70 Euro |
70 |
stellv. Schriftführer/in |
70 Euro |
70 |
Beisitzer/innen |
60 Euro |
60 |
Verpflegungsgeld
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Abstimmungsvorstand für den Bürgerentscheid am 14.08.2022
[ X ] ein Verpflegungsgeld i. H. v. 20,00 € pro Mitglied im Abstimmungsvorstand erhält.