07.06.2022 - 9 Beratung und Beschluss zur Vermietung öffentlic...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Niewelt erläutert, dass der in der Beschlussvorlage genannte Personenkreis bzw. die aufgeführten Vereine aus den bereits in den Jahren 2015/2016 durch die damalige Gemeindevertretung gefassten Beschlüssen übernommen wurde.

 

Die Festlegung eines Nutzungszwecks wird in einem Schreiben des Innenministeriums M-V zur Vermietung öffentlicher Einrichtung empfohlen.

 

Wenn es von der Gemeindevertretung gewollt ist, bestimmte Personengruppen, Vereine oder Parteien von der Vermietung auszuschließen, muss immer der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleiben. Ein Ausschluss einzelner ist nicht zulässig.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Beschlussvorlage. Es wird der Antrag gestellt, die Vorlage erst im Sozialausschuss zu beraten und die Entscheidung in der nächsten GV vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:  6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung für die Turnhalle und das Gemeindezentrum eine Grenze des Benutzungsanspruchs. Die Räumlichkeiten werden folgendermaßen vermietet:

 

1. der Vereinsraum im Gemeindezentrum an Einwohner der Gemeinde oder nichtortsansässige Bürger zum Zweck privater Feierlichkeiten wie Geburtstage, Hochzeitsjubiläen, Jugendweihen oder ähnliches. Der Zweck ist im Mietvertrag anzugeben.

 

2. die Turnhalle an ortsansässige und nichtortsansässige Vereine ausschließlich zu dem Zweck der sportlichen Betätigung. Die Art der sportlichen Betätigung ist im Mietvertrag anzugeben.

 

Der Abschluss eines Mietvertrages hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen (Formerfordernis laut Kommunalverfassung M-V).

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

0

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV