30.05.2022 - 11 Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiskow erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Herr Kruse bemerkt, dass die angeführten Paragraphen nicht richtig sind.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt § 8 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen in folgenden Wortlaut zu ändern:

 

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse werden spätestens sieben Tage vor der Sitzung unter der Internetadresse https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/ öffentlich bekannt gemacht.

Auf der Startseite führt der Navigationspunkt „Das Amt – Sitzungsdienst/Bürgerinformationssystem“ zu den in § 8 Abs. 7 bezeichneten öffentlichen Bekanntmachungen. Für Tagesordnungspunkte, die nicht öffentlich behandelt werden sollen, gilt dies nur insoweit, als dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird.

 

Außerdem wird beschlossen, die Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen unter § 6 Abs. 1 Nr. 4 um folgende Regelung zu erweitern:

 

Der Bürgermeister trifft Entscheidungen nach § 22 Abs. 4 Nr. 1 KV M-V unterhalb der folgenden Wertgrenzen:

 

-          über die Genehmigung von Verträgen der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, sowie von Verträgen der Gemeinde mit natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die durch Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vertreten werden, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, unterhalb der Wertgrenze von 600,00 € sowie bei wiederkehrenden Leistungen unterhalb der Wertgrenze von 300,00 € pro Leistungsrate.

 

Des Weiteren wird beschlossen, die Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen unter § 3 Abs. 4 um folgende Regelung zu erweitern:

 

Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretungssitzung und der Ausschusssitzungen Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie an den Bürgermeister bzw. an die Ausschussmitglieder zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Für die Fragestunde sind bis zu 30 Minuten vorzusehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

9

9

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV