18.05.2022 - 7 Anfragen der Gemeindevertreter

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Wortprotokoll

Frau Kaliebe erfragt den Sachstand zur Zaungestellung am neuen Spielplatz in Buchhof. Lt. Herrn Gruß ist bereits eine Person in den Teich gefallen. Auf Grund der gefährlichen Situation für spielende Kinder, ist sich die Gemeindevertretung darüber einig, dass der Zaun schnellstmöglich um den Teich errichtet wird. Das Bauamt wird beauftragt, den Auftrag umgehend auszulösen und die Errichtung des Zauns zu veranlassen.

 

Frau Jaworski erfragt das Prozedere für die Abforderung der finanziellen Zuschüsse für den Verein. Die schriftliche Antragstellung sei erfolgt. Auf der heutigen Sitzung berät die Gemeindevertretung zu diesem Sachverhalt. Erst mit Zustimmung der Gemeindevertretung kann der Betrag an den Verein überwiesen werden.

 

Frau Jaworski erbittet das Wappen der Gemeinde auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht zu dürfen. Gemäß Hauptsatzung bedarf es für die Verwendung der Genehmigung des Bürgermeisters. Herr Enthaler bittet um Abstimmung aller Gemeindevertreter. Die Gemeindevertretung stimmt zum Sachverhalt ab. Sie genehmigen einstimmig (9 Ja-Stimmen) die Verwendung des Wappens auf der Internetseite der Gemeinde.

Hinsichtlich des auf der Internetseite zu veröffentlichenden Inhalts bittet Frau Jaworski um Zuarbeit von den Gemeindevertretern. Die aufkommende Diskussion wird von Bürgermeister unterbrochen und das Thema wird an den Kulturausschuss delegiert. Auf einer der nächsten Sitzungen sollen der Gemeindevertretung konkrete Ideen bzw. Vorschläge unterbreitet werden.

 

Herr Hoffmann erfragt den Sachstand zum Bau des Radweges. Herr Enthaler antwortet. Herr Hoffmann gibt zu bedenken, wie die Fläche zwischen Straße und zukünftigem Radweg verwendet bzw. bepflanzt werden soll, da die Gemeinde dann für die Sauberkeit und Pflege verantwortlich ist.

 

Herr Saß erläutert den starken Überwuchs von Sträuchern und Bäumen in den Straßenbereich der Straße von Podewall zur L35. Das Amt Neverin wird zum einen beauftragt, die Eigentümer aufzufordern, den Bewuchs umgehend zurück zu schneiden, den Eigentümern sollen rechtliche Konsequenzen aufgezeigt werden. Zum anderen wird das Amt Neverin beauftrragt einen Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bei der verantwortlichen Behörde zu stellen. Herr Saß führt aus, dass Autofahrer die linke Fahrbahnseite benutzen, da der Bewuchs so stark in den Verkehrsbereich ragt und es daher vermehrt zu Gefahrensituationen kommt.