06.04.2022 - 9 Beschluss zur Widmung des "Georgendorfer Weges"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Es wird kurz die weitere Vorgehensweise mit dem neuen Eigentümer des Weges besprochen.

Reduzieren

Beschluss:

 

Beschluss zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche

 

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Sponholz vom 12.01.2022 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.


Gegenstand der Widmung

  1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche Verbindungsweg zwischen Rühlow und Georgendorf, nachfolgend bezeichnet als:
  2.  

                                                    „Georgendorfer Weg“

 

  1. Lage

 Gemarkung Rühlow, Flur 2 mit folgenden Flurstücken.

   Flurstück Nr:  -

Teilfläche aus dem Flurstück Nr: 55/1 (131m²), 61 (1.586m²),62 (1.968,75m²),

64 (5.097m²)

 

 Beginnend an der MSE 72, gemäß Lageplan, in Richtung Georgendorf.

 - gemäß Lageplan (Anlage 1)

 

  1. Einstufung

Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4.  StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße, hier: „Feldweg“

 

 

  1. Zweckbestimmung

Der Weg dient der Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen und als

Rad-/Wanderweg.

 

  1. Nutzungseinschränkungen

 Nutzungsart:             Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr

 

 Nutzerkreis:              Fahrzeugverkehr: nur Anlieger

                                            Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung

 

 Nutzungszweck:       -

 

 in sonstiger Weise:   -

 

 

  1. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht

 Träger der Straßenbaulast für die sonstige öffentliche Straße ist gemäß

  § 16 StrWG M-V die Gemeinde Sponholz.

 

 Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke,
 welche über die o.g.  Verkehrsfläche bewirtschaftet werden. -

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

1

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage