06.04.2022 - 10 2. Änderung B-Plan Nr. 3 "Alte Gärtnerei" - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ernst gibt einen kurzen Überblick. 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt:

Abwägungsbeschluss:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.1 + 1.2) geprüft.
  2.       Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.1 + 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Satzungsbeschluss:

  1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt die vorliegende Fassung (April 2022) der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Alte Gärtnerei“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung (April 2022, Anlage 3) gebilligt.
  1.       Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan mit der Begründung ist nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage