09.03.2022 - 9 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi, 09.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:
Abwägungsbeschluss:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.1 + 1.2) geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.1 + 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss:
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Der Planentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 (Anlage 2.1) gebilligt und beschlossen.
Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 (Anlage 2.2 + 2.3) gebilligt.
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Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin und die Begründung sind öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste. -
Gemäß § 4b BauGB wird die Mitteilung des Abwägungsergebnisses sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf dem Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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