09.03.2022 - 12 Beschluss zur Ausschreibung von Planungsleistun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klose führt aus, dass in der Vergangenheit mehrere Gespräche zum Bauvorhaben stattgefunden haben. Frau Frenzel möchte die Ermächtigung auf 64.000 € festlegen. Herr Klose erläutert, dass die 50.000 € stimmen, da in der Planung für die Leistungsphasen 2 – 4 die Gebäudeplanung enthalten ist. Die Gebäudeplanung wurde bereits im letzten Jahr beauftragt. Des Weiteren weist Herr Klose darauf hin, dass die Preise insgesamt steigen werden. Die Maßnahme wird mit entsprechend höheren Mitteln gefördert werden. Der Eigenanteil der Gemeinde an der Maßnahme wird voraussichtlich 400.000 € betragen. Laut Frau Frenzel empfiehlt der Bauausschuss die Zustimmung zum Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Objektplanung „Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke“, Fachplanung „Tragwerksplanung“ und „Technische Ausrüstung – HLS, Elt, Blitzschutz“.

 

Eine Beauftragung erfolgt vorerst nur für die Leistungsphase 2-4. Die Beauftragung der Leistungsphase 5-9 erfolgt optional in Abhängigkeit der Fördermittelzusage.

 

Der Bürgermeister wird abweichend von § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 2. Änderung zur Hauptsatzung vom 18.12.2020 ermächtigt, nach Vorlage der Planungsangebote und deren Prüfung durch die Verwaltung, den Auftrag für die Erarbeitung der Lph 2-4 an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Ermächtigung beschränkt sich auf einen Höchstwert von insgesamt 50.000 € brutto.

 

Die Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Bestimmungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

7

7

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV