09.03.2022 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 10 "Solar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi, 09.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:
- Der Vorentwurf (Anlage 1) über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 "Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt" der Gemeinde Neverin und die Begründung (Anlage 2.1 - 2.3) werden in der vorliegenden Fassung (Februar 2022) gebilligt und beschlossen.
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Der Vorentwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 "Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt" der Gemeinde Neverin und die Begründung sind öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
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Gemäß § 4b BauGB wird die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dem Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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7 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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